Beschreibung
25.01.2021
15:00 Uhr – 15:55 Uhr
16:05 Uhr – 17:00 Uhr
Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie ist eine Alternative zur doppelten Buchführung, also der Bilanzierung und kann bei Gewerbetreibenden innerhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen sowie bei Freiberuflern angewendet werden. Im Gesetz ist dieses in § 4 Abs. 3 EStG geregelt, weshalb diese Gewinnermittlungsmethode auch oftmals unter 4/3-Rechnung bekannt ist.
Die vereinfachte Formel lautet hierbei:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
Doch wie so oft im Steuerrecht, gibt es immer auch Ausnahmen und Besonderheiten. Folgende Punkte gucken wir uns daher genauer an:
- Wer darf seinen Gewinn anhand der Einnahmenüberschussrechnung erstellen
- Was sind Einnahmen, was sind Ausgaben
- Das Zufluss- und Abflussprinzip und dessen Besonderheiten
- Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung
eTrainer: Frau Yvonne Stenzel
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