Unsere Teilnahmebedingungen
Das Internet-Angebot des Seminarwerks wird durch die H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag mit Sitz in Hannover betrieben. Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf dem Portal des Seminarwerks und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
1. Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von dem Seminarwerk in Kooperation mit der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er auf Instagram unser Video vom Seminarwerk anschaut und währenddessen die Anzahl der Schneemänner in den verschieden Räumen zählt. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse oder der Angabe seines Klarnamens bei Instagram selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail beim Seminarwerk bzw. der Vermerk des Kommentars auf der Instagram-Unternehmensseite des Seminarwerkes.
(3) Das Gewinnspiel besteht aus der Zählung diverser Schneemänner in einem auf Instagram veröffentlichten Video. Das Seminarwerk verlost ein kostenloses Seminar unter allen Teilnehmern, die die richtige Anzahl gezählt haben. Die drei Varianten des Steuergrundkurses sind von der Verlosung ausgenommen.
2. TEILNAHME
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
(3) Die Beiträge vom Gewinnspiel dürfen nicht die Rechte von Dritten verletzen.
3. AUSSCHLUSS VOM GEWINNSPIEL
(1) Mitarbeiter des Seminarwerks bzw. der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag, beteiligte Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Seminarwerk das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
(5) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich leben.
4. Durchführung und Abwicklung
(1) Beginn des Gewinnspiels ist der 17.12.2021 und es endet am 19.12.2021 um 23:59 Uhr.
(2) Die Gewinner werden von dem Social-Media-Team des Seminarwerks ermittelt. Gewinner ist die zufällig ausgeloste Person, die die vollständige Anzahl der Weihnachtsdekoration ermittelt und diese fristgerecht per E-Mail (info@seminarwerk-haas.de) oder Kommentar auf Instagram mitgeteilt hat.
(3) Die Gewinner werden vom Seminarwerk schriftlich postalisch und/oder per E-Mail und/oder auf der Instagram-Seite des Unternehmens benachrichtigt. Falls dem Seminarwerk nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(5) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(8) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an das Seminarwerk zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Das Seminarwerk behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Seminarwerk insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
6. Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf an info@seminarwerk-haas.de die Einwilligung in die Speicherung der Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Gewinnspiel verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, Zweck der Speicherung sowie deren Korrektur oder Löschung.
7. Haftung
(1) Das Seminarwerk wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet das Seminarwerk nicht.
(3) Das Seminarwerk haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Beiträge zur Gewinnspielaktion sowie deren Namen im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten in Online- und Offlinemedien (z. B. auf der Instagramseite, Webseite oder im Printbereich) Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte dient alleine dem Betrieb und der Zurverfügungstellung der Gewinnspielaktion und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Printmedien.